Erhält ein Unternehmen einen Auftrag durch Schmiergeldzahlung, so liegt nach § 299 StGB auch dann eine Straftat vor, wenn die Zahlung im Ausland erfolgt ist. Dementsprechend kann der Verfall desjenigen angeordnet werden, was aus der Tat erlangt wurde. Wenn dies geschieht, ist zu prüfen, welche Regressmöglichkeiten das Unternehmen hat. Der vorliegende Beitrag geht zunächst kurz auf die Höhe eines möglichen Regressanspruchs und auf die Verjährungsfrist ein. Sodann wird untersucht, aus welchen Anspruchsgrundlagen sich Ersatzansprüche gegen den (ehemaligen) Geschäftsführer sowie gegen den Empfänger des Schmiergelds ergeben können.
Zivilrechtliche Regressmöglichkeiten bei Verfallsanordnung aufgrund Schmiergeldzahlungen zwecks Auftragserlangung
Der Betrieb ; 56 , 45 ; 2423-2428
2003-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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