Die Begriffe des Arbeitsunfalls, des Wegeunfalls und der Berufskrankheit (also die sog. Versicherungsfälle der Unfallversicherung, die als solche regelmäßig einen Leistungsanspruch auslösen) haben im Laufe der Zeit kaum Änderungen erfahren. Auch zum Stichtag 1.1.1997, zu dem das Unfallversicherungsrecht von der früheren Reichsversicherungsordnung (RVO) in das SGB VII überführt wurde, hat sich inhaltlich so gut wie nichts verändert. Gleichwohl sind die genannten Begriffe nicht statisch, sondern werden von der Rechtsprechung (insbesondere der des Bundessozialgerichts BSG) ständig fortentwickelt. Im Beitrag wird auf die - auch für die tägliche Rechtspraxis im Arbeitsleben bedeutsamen - Begriffe des "Arbeitsunfalls" und des "Wegeunfalls" näher eingegangen. Die hierbei gewählte Darstellung orientiert sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung und berücksichtigt nicht alle Einzelheiten.
Der Arbeits- und Wegeunfall - Die Rechtsprechung des Bundessozialgericht
Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 12 ; 521-524
2003-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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