Sowohl das Arbeitssicherheitsgesetz nach § 6 ASIG als auch die Betriebssicherheitrsverordnung nach § 10 schreiben vor, dass der Unternehmer feststellt bzw. feststellen läßt, ob die im Betrieb eingesetzten Arbeitsmittel sicherheitstechnisch in Ordnung sind. Der Autor stellt Überlegungen zur Verknüpfung der Vorschriften an. Behandelt werden die Themen Überprüfungen von Arbeitsmitteln, befähigte Personen und Befähigungsgrade sowie Prüfungen von Arbeitsmitteln.
Überprüfungen und Prüfungen von Arbeitsmitteln
Die BG (Die Berufsgenossenschaft) ; 5 ; 180-182
2003-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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