Produzenten und Importeure von technischen Arbeitsmitteln sind nach der "Maschinenlärm-Informations-Verordnung" seit 1991 dazu verpflichtet, konkrete Angaben zum Geräuschsverhalten von Maschinen, Geräten und Anlagen zu machen. Für die Ermittlung der jeweiligen Geräuschemission stehen verschiedene nationale und europäische Richtlinien und Verordnungen sowie technische Regelwerke (DIN-Normen, VDI-, VDI/ETS-Richtlinien) zur Verfügung, in denen die messtechnischen Bestimmungen festgelegt sind. Allerdings können die nach den standardisierten Messbedingungen ermittelten Werte erheblich von den tatsächlichen Werten vor Ort abweichen.
Zur normgerechten Bestimmung der Schallemission nach der Maschinenlärm-Informations-Verordnung und ihrer Praxisrelevanz
Zeitschrift für Lärmbekämpfung ; 50 , 4 ; 107-115
2003-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
Lärm , Emission , Arbeitsplatz , Richtlinie , Arbeitsschutzrecht , Messung , Maschinenbau , Schall
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Praxisrelevanz des Stoerfestigkeitsnachweises bei elektronifizierten Bordnetzen
Automotive engineering | 2004
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