Die Bilanzierung der betrieblichen Altersversorgung ist im Rahmen der HGB-Rechnungslegung bisher nur lückenhaft geregelt und ergibt sich im Wesentlichen aus dem EGHGB, dem Steuerrecht und der geübten Praxis. Deshalb hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) den Standardentwurf E-DRS 19 "Pensionsverpflichtungen und gleichartige Verpflichtungen im Konzernabschluss" vorgelegt. Er soll der unvollständigen Passivierung eingegangener Verpflichtungen abhelfen und gleichzeitig zu einer internationalen Vergleichbarkeit der Abbildung betrieblicher Altersversorgung im HGB-Konzernabschluss führen.
Bilanzierung betrieblicher Altersversorgung nach E-DRS 19
Der Betrieb ; 56 , 18 ; 949-954
2003-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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