Zahlreiche Veränderungen von Unternehmensstrukturen unterliegen der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt. Für den Bereich der Nahverkehrsunternehmen lassen zwei jüngere Beschlüsse der zuständigen 9. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts erkennen, nach welchen Maßstäben das Amt seine Fusionskontrolle ausüben will. Die Marktabgrenzung des Bundeskartellamts geht von engen, regionalen Märkten aus. Eine solche Marktabgrenzung führt tendenziell dazu, die Bildung von mittelgroßen, regionalen Einheiten zu verhindern. Die Expansion bundesweit tätiger Unternehmen kann hingegen nicht adäquat erfasst werden. Die Anerkennung eines bundesweiten Marktes könnte der richtige Weg sein. Der Beitrag stellt zunächst die Entscheidungspraxis des Bundeskartellamtes dar. Er zeigt anschließend, dass die in den Entscheidungen durch das Bundeskartellamt vorgenommene Marktabgrenzung fragwürdig ist und auch vom Bundeskartellamt selbst nicht konsequent durchgehalten werden kann. Abschließend wird ein Lösungsansatz dargestellt.
Fusionskontrolle im ÖPNV-Markt
Fragwürdige Marktabgrenzung durch das Bundeskartellamt
Der Nahverkehr ; 21 , 7-8 ; 35-37
2003-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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Fusionskontrolle in einem sich wandelnden ÖPNV-Markt
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