Gegenläufige Geschäfts- sowie divergierende Informationsinteressen haben den deutschen Standardsetter (DRSC) bewogen, mit DRS-11 einen Rechnungslegungsstandard zu verabschieden, der Unternehmen verpflichtet soll, über Beziehungen zu nahe stehenden Personen und Geschäftsvorfällen mit ihnen zu berichten. Ziele der Regelung ist die Offenlegung von Beziehungen zu und Geschäftsvorfällen mit nahe stehenden Personen, um einen verbesserten Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu ermöglichen. Als Begründung für die Berichterstattungspflicht werden zwei Punkte aufgeführt, die dazu führen können, dass Transaktionen zwischen "nahe stehenden Personen" diese Einblickmöglichkeit verschleiern. Einerseits können Geschäfte nur aufgrund der Beziehungen abgeschlossen, unterlassen oder mit anderen Partnern abgewickelt werden bzw. andererseits können diese Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen zustande kommen oder durchgeführt werden. Die DRS-11 wird dargestellt und kritisch betrachtet.
Zur erweiterten Berichterstattungspflicht nach DRS-11
Der Betrieb ; 56 , 9 ; 457-461
2003-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Planung von Reparaturarbeiten nach erweiterten Arbeitsanweisungen
Tema Archive | 1977
|Ergebnisse des erweiterten platzreservierungssystems
Tema Archive | 1968
|MARKETING - HVV wächst nach Norden - Marketing und Finanzierung für erweiterten Verbund
Online Contents | 2003
|Validierung der erweiterten Bewertungsmethodik
Springer Verlag | 2024
|Multisensorsystem zur erweiterten Fahrzeugumfelderfassung
TIBKAT | 2008
|