Gegenläufige Geschäfts- sowie divergierende Informationsinteressen haben den deutschen Standardsetter (DRSC) bewogen, mit DRS-11 einen Rechnungslegungsstandard zu verabschieden, der Unternehmen verpflichtet soll, über Beziehungen zu nahe stehenden Personen und Geschäftsvorfällen mit ihnen zu berichten. Ziele der Regelung ist die Offenlegung von Beziehungen zu und Geschäftsvorfällen mit nahe stehenden Personen, um einen verbesserten Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu ermöglichen. Als Begründung für die Berichterstattungspflicht werden zwei Punkte aufgeführt, die dazu führen können, dass Transaktionen zwischen "nahe stehenden Personen" diese Einblickmöglichkeit verschleiern. Einerseits können Geschäfte nur aufgrund der Beziehungen abgeschlossen, unterlassen oder mit anderen Partnern abgewickelt werden bzw. andererseits können diese Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen zustande kommen oder durchgeführt werden. Die DRS-11 wird dargestellt und kritisch betrachtet.


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    Titel :

    Zur erweiterten Berichterstattungspflicht nach DRS-11


    Beteiligte:
    Schütte, Jen (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 56 , 9 ; 457-461


    Erscheinungsdatum :

    2003-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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