Der Übergang eines Betriebs wirft vielfältige individual- und kollektivrechtliche Fragen auf, die in § 613a BGB geregelt sind. Aufgrund der verschiedenartigen belastungen, die sich für einen Betriebserwerber aus dieser grundsätzlich sinnvollen Arbeitnehmerschutzvorschrift ergeben, hat sich die Norm in der Vergangenheit aber auch als "Job-Killer" bzw. "Wirtschaftsbremse" erwiesen. Vor diesem Hintergrund ist es von besonderer Bedeutung, ob und ggf. wie der Erwerber die gemäß § 613a BGB fortgeltenden Arbeitsbedingungen der übernommenen Arbeitnehmer an die im aufnehmenden Betrieb geltenden Regelungen anpassen kann. Dies gilt insbesondere für die Frage der Anwendung des für den Erwerberbetrieb geltenden Tarifvertrags auf die übergehenden Arbeitnehmer. Im Anschluss an aktuelle Entscheidungen zeichnen sich dabei besondere Möglichkeiten ab, die für Outsourcing-Vorgänge von besonderer Bedeutung sein können. Diese Möglichkeiten werden im Beitrag dargestellt. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Folgen sich für die zu beurteilende Konstellation aus der mit Wirkung zum 1.7.2001 erfolgetn Gründung der Gewerkschaft ver.di mit Blick auf § 613a Abs.1 Satz 3 BGB ergeben.
Tarifvertragswechsel beim Betriebsübergang - neue Möglichkeiten?
- Beiderseitige kongruente Tarifbindung infolge Gründung der Gewerkschaft ver.di -
Der Betrieb ; 56 , 7 ; 390-393
2003-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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