Die Beschaffenheitsanforderungen für Hebeeinrichtungen mit geführtem Lastaufnahmemittel waren bislang ausschließlich in der Unfallverhütungsvorschrift "Hebebühnen" (VBG 14) festgelegt. Dies sind insbesondere Anforderungen für Fahrzeughebebühnen zum Anheben von Fahrzeugen wie z.B. Pkw, Omnibusse, Schienenfahrzeuge, aber auch für Hubarbeitsbühnen zur Durchführung von Montagearbeiten. Auch nach Inkrafttreten der Maschinenverordnung, die nunmehr die allgemeinen Sicherheitsanforderungen für Maschinen enthält, war für Hebebühnenhersteller die Unfallverhütungsvorschrift eine Zeit lang maßgeblich, weil es noch keine speziellen, den Anforderungen der Maschinenverordnung genügende Bau- und Ausrüstungsbestimmungen gab. Diese liegen nunmehr in Form von harmonisierten europäischen Normen vor und werden im Beitrag vorgestellt und erläutert.
Bei Beschaffung zu beachten: Normen für Hebebühnen
Das Warnkreuz ; 2 ; 6-7
2003-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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