Die bisherigen Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), die in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen ihren Niederschlag finden, sollen Verkehrsbetriebe und Eisenbahnverkehrsunternehmen vor Regressansprüchen bei Fahrplanabweichungen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder Betriebsunterbrechungen und Platzmangel schützen. Bestärkt durch gesetzliche Regelungen im Ausland wollen Fahrgäste und Verbraucherschutzverbände diese umfassende Spezialregelung nicht mehr akzeptieren. Eine Reihe von Verkehrsbetrieben und Nordrhein-Westfalen bieten schon heute von sich aus Servicegarantien an. Diese können jedoch nicht die fehlende gesetzliche Regelung auf Bundesebene ersetzen.
Garantien für Fahrgäste anstelle von Rechtsansprüchen?
Nahverkehrs-praxi ; 51 , 5 ; 30-31
2003-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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