Die zum 1. Dezember 2002 in Kraft getretene Änderung des § 4 Abs. 3 der Vergabeverordnung (VgV) wirft zahlreiche Fragen auf. Eines der zentralen Anliegen der neuen VgV ist die Schaffung von stufenweisem Wettbewerb im Bereich des schienengebundenen Personennahverkehrs (SPNV). Die neue VgV sieht als Voraussetzung für die freihändige Vergabe von SPNV-Leistungen vor, dass ein "wesentlicher Teil der Leistungen" innerhalb der Laufzeit der Verordnung bis zum Jahre 2014 in den Wettbewerb zu überführen ist. Der Beitrag soll die Frage der Auslegung der neuen VgV bezüglich des "wesentlichen Teils der Leistung" beantworten. Er kommt zu dem Ergebnis, dass "wesentlich" ein Teil der gesamt zu vergebenden Leistung von über 30 Prozent bis knapp 50 Prozent ist.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Wann ist ein Teil "wesentlich"?


    Subtitle :

    Bestimmung eines unbestimmten Begriffs in der neuen Vergabeverordnung



    Published in:

    Der Nahverkehr ; 21 , 5 ; 60-61


    Publication date :

    2003-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





    Mensch werde wesentlich!

    Rheinbay, Paul | DataCite | 1970


    CAD/CAE: Modellierung wesentlich beschleunigt

    British Library Online Contents | 2008


    Schulungsmoeglichkeiten fuer Autoreparaturlackierer wesentlich erweitert

    Sikkens,Sassenheim,NL | Automotive engineering | 1982


    Neues DAT-Punktrechensystem Wesentlich vereinfachte Lackierkosten-Ermittlung

    Minkus,H.J. / Deutsche Automobil Treuhand ( DAT ),Stuttgart | Automotive engineering | 1980