Der Gesetzgeber hat die bisher in neun verschiedenen Verordnungen enthaltenen Regeleungen über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Bereitsstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen vereinheitlicht und in einer einzigen Vorschrift, der am 03.10.2002 in Kraft getretenen Betriebssicherheitsverordnung, zusammengefasst. Der Beitrag gibt einen Überblick über den wesentlichen Inhalt der neuen Regelungen und deren Bedeutung für die Praxis. (wird fortgesetzt)
Die Neuordnung des Rechts der Arbeitsmittel- und Anlagensicherheit durch die Betriebssicherheitsverordnung (Teil 1)
Arbeitsschutz aktuell ; 14 , 2 ; 58-64
2003-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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