Vielfältige Vertraulichkeitsanforderungen eines Unternehmens, seiner Partner und Kunden erfordern eine Unterweisung der betroffenen Mitarbeiter und deren Verpflichtung zur Einhaltung der hiermit verbundenen Verpflichtungen. Hinzu kommen eine Reihe gesetzlicher Tatbestände, von denen die Verpflichtung auf das Datengeheimnis die bekannteste ist. Im Beitrag wird am Beispiel der Verpflichtung nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ein möglicher Organisationsablauf anhand der "5 W´s": Warum verpflichten?, Worauf verpflichten?, Wer verpflichtet?, Wen verpflichten? und Wie verpflichten? dargestellt.
Datenschutz-Organisation: Verpflichtung der Mitarbeiter
IT-Sicherheit ; 9 , 1 ; 41-44
2003-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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