Dem am 01. Januar 1994 errichteten Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wurden im Wesentlichen hoheitliche Aufgaben übertragen, die bis zu diesem Zeitpunkt von der DB und DR selbst wahrgenommen wurden. Ein Teilbereich der dem EBA übertragenen hoheitlichen Tätigkeiten ist die Beaufsichtigung der Beförderung radioaktiver Stoffe im Schienen- und Schiffsverkehr der Eisenbahnen. Darüber hinaus ist die EBA zuständig für die behördliche Gefahrengutkontrolle im Bereich der Eisenbahnen des Bundes. Im Mittelpunkt des Beitrages steht die Beförderung radioaktiver Stoffe (Klasse 7) im Schienen- und Schiffsverkehr der Eisenbahnen. Es wird festgestellt, dass sich die Neustrukturierung der atomrechtlichen Aufsicht und der Gefahrengutkontrolle insgesamt bewährt hat.
Durchführung der atomrechtlichen Aufsicht und behördlichen Gefahrengutkontrolle (Klasse 7) durch das Eisenbahn-Bundesamt
Eisenbahn Ingenieur Kalender ; 335-344
2003-01-01
10 pages
Article (Journal)
German
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