Bekanntlich hat der neu geschaffene Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG zu einer Vielzahl von Folgeproblemen geführt, die zunehmend auch gerichtlich ausgetragen werden. So kann zwar eine beschäftigungsfördernde Wirkung bei Gerichten, Anwälten und Personalverwaltungen nicht geleugnet werden, ob sich dies aber auch in echtem Beschäftigungsaufbau niederschlägt, muss nach ersten Erfahrungsberichten laut Meinung des Autors bezweifelt werden. den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gilt nach § 8 Abs. 7 TzBfG die Voraussetzung, dass der Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Der Beitrag stellt das Verfahren zum Teilzeitverlangen vor und den Stand der Rechtsprechung.
Praxisproblem Teilzeitanspruch
Personalwirtschaft ; 29 , 11 ; 62-65
2002-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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