Für eine wirksame Befristung von Arbeitsverträgen zur Abdeckung eines vorübergehenden Personalbedarfes ist grundsätzlich ein Sachgrund erforderlich. Einen solchen kann die Durchführung eines Projektes darstellen, wenn tatsächlich die dafür notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Fehlt eine zeitliche Eingrenzung des Projektes bzw. zeitliche Vorgaben für einzelne Arbeitspakete/Teilprojekte und ist kein detaillierter Projektplan vorhanden, kann davon ausgegangen werden, dass kein Projekt vorliegt. Die gründliche Planung und Vorbereitung der Projektarbeit sichert zum einen den Erfolg des Projektes und zum anderen wirksame Befristungen von Arbeitsverhältnissen.
Projektarbeit als Lückenbüßer?
Befristung
Arbeit und Arbeitsrecht ; 57 , 11 ; 491-494
2002-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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