Am 31.07.2002 wurde vom Bundeskabinett die Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes beschlossen. Sie fasst die bisher in mehreren Verordnungen geregelten Arbeitsschutzanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen zusammen und berücksichtigt das europäische Recht. Neben einer Deregulierung und der Verlagerung der Verantwortung auf den Betreiber ist mit der neuen Verordnung eine Straffung und Vereinfachung des Vorschriftenwerks im Arbeitsschutz gelungen. Im Beitrag werden wesentliche Konsequenzen der neuen Verordnung auf den praktischen Arbeitsschutz im Betrieb diskutiert.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung - Konsequenzen für den Arbeitsschutz im Betrieb
Ergo-Med ; 26 , 5 ; 126-129
2002-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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