Seit 1994 gibt es im Rahmen tariflicher Regelungen zur Beschäftigungssicherung in der Metall- und Elektroindustrie die Möglichkeit, die tarifliche wöchentliche Regelarbeitszeit im Westen von 35 auf bis zu 29 bzw. 30 Stunden und im Osten von 38 auf bis zu 33 Stunden abzusenken. Seit in Kraft Treten dieser Regelung haben mehr als 10 Prozent der Betriebe von der Absenkung der Arbeitszeit Gebrauch gemacht. Die tariflichen Regelungen und ihre Umsetzung in der Praxis werden vorgestellt.
Betriebliche Arbeitszeitverkürzung
Arbeitsrecht im Betrieb ; 23 , 8 ; 488-492
2002-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
IuD Bahn | 2003
|Betriebliche Mobilitätskonzepte
Online Contents | 2001
|Betriebliche Arbeitsschutzmanagementsysteme
IuD Bahn | 2001
|