Gratifikationen sind Sonderzuwendungen, die der Arbeitgeber neben der Arbeitsvergütung gewährt. Sie sind oft eine Anerkennung für geleistete Dienste und Betriebstreue, können aber auch reinen Entgeltcharakter haben. Denkbar sind auch beide Zwecke nebeneinander. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber, der eine Gratifikation zusagt, deren Voraussetzungen bestimmen (BAG, Urt. v. 10.5.1995 - 10 AZR 648/94, AuA 10/96, S. 359), etwa den Vorbehalt, die Gratifikation nur freiwillig und widerruflich gewähren zu wollen. Im Beitrag werden zunächst verschiedene Arten der Sonderzuwendungen vorgestellt, wobei dem Weihnachtsgeld ein besonderes Augenmerk gilt. In einem Folgebericht geht es dann um die Treuevergütung, Anwesenheitsprämien, das Urlaubsgeld sowie die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Gratifikationen.
Das Einmaleins des Gratifikationsrecht
Vergütung
Arbeit und Arbeitsrecht ; 57 , 6 ; 256, 258-260
2002-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Einmaleins des Fundamenterders
British Library Online Contents | 2010
Das Motor Einmaleins - Profiwissen: Motorgrundbegriffe
Automotive engineering | 2014
|Kleines Einmaleins der Messtechnik (1)
British Library Online Contents | 2007
Management - Strategie: Das Einmaleins des Wachstums
Online Contents | 2011
Kleines Einmaleins der Messtechnik (2)
British Library Online Contents | 2007