Gratifikationen sind Sonderzuwendungen, die der Arbeitgeber neben der Arbeitsvergütung gewährt. Sie sind oft eine Anerkennung für geleistete Dienste und Betriebstreue, können aber auch reinen Entgeltcharakter haben. Denkbar sind auch beide Zwecke nebeneinander. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber, der eine Gratifikation zusagt, deren Voraussetzungen bestimmen (BAG, Urt. v. 10.5.1995 - 10 AZR 648/94, AuA 10/96, S. 359), etwa den Vorbehalt, die Gratifikation nur freiwillig und widerruflich gewähren zu wollen. Im Beitrag werden zunächst verschiedene Arten der Sonderzuwendungen vorgestellt, wobei dem Weihnachtsgeld ein besonderes Augenmerk gilt. In einem Folgebericht geht es dann um die Treuevergütung, Anwesenheitsprämien, das Urlaubsgeld sowie die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Gratifikationen.


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    Titel :

    Das Einmaleins des Gratifikationsrecht


    Untertitel :

    Vergütung



    Erschienen in:

    Arbeit und Arbeitsrecht ; 57 , 6 ; 256, 258-260


    Erscheinungsdatum :

    2002-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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