Ziel von Unterweisungen ist es, Unfälle zu vermeiden, eine Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen und störungsfreie Betriebsabläufe zu gewährleisten. dadurch kann nicht zuletzt eine Verbesserung der Betriebsergebnisse herbeigeführt werden. Die rechtlichen Grundlagen zur Durchführung von Unterweisungen finden sich den Vorschriften BGV A1 § 7 (2) und Arbeitsschutzgesetz § 12 (1). Beide werden im Beitrag vorgestellt. Bei der Durchführung der Unterweisung ist zu beachten: Wer ist zu welchem Thema zu unterweisen, wann hat die Unterweisung zu erfolgen, in welchem Zeitintervall findet eine Wiederholungsunterweisung statt und wer führt die Unterweisung durch?
Unterweisungen in der betrieblichen Praxi
Sicherheitsingenieur ; 33 , 5 ; 42-43
2002-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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