(Fortsetzung aus Heft 4, 2002, I0235361) Zur Vermeidung von schädlichen Einwirkungen auf Leben und Gesundheit der Menschen und der Umwelt steuert der Staat die Sonderabfallentsorgung nicht nur durch das Kreislaufwirtschafts-/Abfallrecht, sondern auch mittels Arbeitsschutz-, Chemikalien-/Gefahrstoff- sowie Gefahrgutrecht. Kenntnisse über Einstufungs-/Klassifizierungs- und Kennzeichnungssysteme gehören zu den Voraussetzungen für die vorsorgenden Tätigkeiten der notwendigen Fachkräfte. Der Beitrag erläutert die Gemeinsamkeiten bestehender Systeme als Basiswissen für rechtssicheres Handeln. Das Qualifikationsprofil der Sicherheitsfachkraft beinhaltet gebündeltes Wissen zur Beherrschung der Gefahrenpotenziale immanenter gefährlicher Eigenschaften von Abfällen, Stoffen und Gütern.
Gefährliche Abfälle - Stoffe - Güter? Teil 2
Kognitive und normative Zusammenhänge sowie personelle Anforderungen für Einsammeln und Befördern gefährlicher Abfälle
Sicherheitsingenieur ; 33 , 5 ; 16-23
2002-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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