Die Einigungsstelle ist ein Organ der Betriebsverfassung zur Konfliktregulierung. Bei betrieblichen Konflikten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat befindet sich der Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts meist in einer ungleich besseren Position als die Beschäftigten und ihr Betriebsrat. Lediglich in einem eng begrenzten Bereich sieht das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gleichberechtigte Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats vor. In diesem Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung soll der Arbeitgeber nicht ohne Zustimmung des Betriebsrats handeln dürfen. Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat in den Fällen der erzwingbaren Mitbestimmung nicht einigen, sieht das BetrVG die Beilegung der Meinungsverschiedenheiten unter Verzicht auf Arbeitskampfmaßnahmen durch Einschalten der Einigungsstelle vor. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Zusammensetzung der Einigungsstelle (Vorsitz und Beisitzer), die Arten von Einigungsstellenverfahren, die Anrufung der Einigungsstelle, die gerichtliche Überprüfung des Einigungsstellenspruchs und die Kosten der Einigungsstelle.
Die Einigungsstelle
Arbeitsrecht im Betrieb ; 23 , 4 ; 247-253
2002-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Arbeitsgerichte und Einigungsstelle
IuD Bahn | 2006
|Regelungsabrede, Betriebsvereinbarung und Spruch der Einigungsstelle
IuD Bahn | 1994
|Einigungsstelle trifft Regelungen zum Gesundheitsschutz
IuD Bahn | 2005
|WirtschaftsMediation: Alternative zu Stillstand und Einigungsstelle
IuD Bahn | 2002
|Der Sozialplan innerhalb und außerhalb der Einigungsstelle
IuD Bahn | 2007
|