"Sehr später Zugang des Fahrplans", nicht nachvollziehbare Kosten für Infrastrukturnutzung während Betriebsruhezeiten und für Storno von Trassen, umfassende Beseitigung von Nebengleisen, Vermietung kompletter Anlagen an marktführende Unternehmen, kaum Transparenz bei der Erhebung von so genannten Regionalfaktoren - das sind nach Erkenntnissen des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) die "sensiblen" Punkte, in denen sich Eisenbahnverkehrsunternehmen diskriminiert fühlen. Seit 01.07.2002 ist das EBA ermächtigt, Diskriminierungen von Amts wegen zu untersuchen, und verpflichtet, festgestellte Beeinträchtigungen zu untersagen.
EBA sorgt sich um junge Bahnen
Behörde will Diskriminierungsfreiheit beim Netzzugang sichern
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 56 , 103 ; 7
2002-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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