Mit dem zustimmungspflichtigen Altersvermögensgesetz (AVmG) vom 26. Juni 2001 und dem zustimmungsfreien Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) vom 26. März 2001 hat der Gesetzgeber im Jahr 2001 ein Reformpaket erstellt, das nicht nur eine Renaissance der betrieblichen Altersversorgung verspricht. Es wird auch zum ersten Mal in großem Umfang die zusätzliche Eigenvorsorge der Rentenversicherungspflichtigen und - nach Verabschiedung des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 /Gesetz vom 20.12.2001, BGBl. I S. 3926) - auch der Beamten staatlich gefördert. Der Beitrag stellt einige Schwerpunkte der neuen Altersvorsorge, u. a. die Wohnungsbauförderung, die verbesserte betriebliche Altersvorsorge und die Pensionsfonds, in ihren Grundzügen vor.
Rentenreform: Altervorsorge mit neuen Vorzeichen
Arbeit und Arbeitsrecht ; 57 , 3 ; 124-126
2002-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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