Mit der Frage, in welchen Fällen eine schwangere Arbeitnehmerin Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 3 MuSchG bei einem ärztlichen oder gesetzlichen Beschäftigungsverbot hat, befasste sich das BAG bereits mehrfach. Im Wesentlichen ging es dabei um Fragen wie: In welchen Fällen kann ein Beschäftigungsverbot nach § 3 MuScG mit der Folge der Fortzahlung der Vergütung nach § 11 MuSchG ausgesprochen werden? Muss ein derartiges Beschäftigungsverbot schriftlich ausgesprochen werden? Welchen Beweiswert hat ein ärztliches Attest? Der Beitrag fasst u. a. die Voraussetzungen des Beschäftigungsverbotes, Angaben zur Vorlagepflicht einer ärztlichen Bescheinigung sowie zum Mutterschaftslohn nach § 11 MuScG und § 3 EFZG zusammen.
Mutterschutzlohn und ärztliches Beschäftigungsverbot
Betrieb und Wirtschaft ; 56 , 1 ; 40-42
2002-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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