Ein Frachtvertrag zwischen Kunden und DB Cargo bzw. einem anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen wird mit dem Ziel abgeschlossen, ein Beförderungsgut vom Absender zum Empfänger zu transportieren. In I0233012 wurden die Möglichkeiten des Absenders für eine nachträgliche Abänderung eines bestehenden Frachtvertrages im innerdeutschen Güterverkehr als "Nachträgliche Weisung" nach § 418 Handelsgesetzbuch (HGB) und im internationalen Güterverkehr als "Nachträgliche Verfügung" nach Artikel 30 des "Vertrages über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern" (CIM) grundsätzlich vorgestellt. Nun wird an Hand eines Beispiels das Zusammenspiel in der Praxis zwischen Absender und DB Cargo bei Erteilen einer "Nachträgliche Weisung" beschrieben und die Tätigkeiten, die sich dabei für die Mitarbeiter von DB Cargo ergeben, aufgezeigt.
Nachträgliche Weisungen - Der Praxisfall
Deine Bahn ; 30 , 5 ; 283-289
2002-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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