Ein Frachtvertrag zwischen Kunden und DB Cargo oder einem anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen wird in der Regel mit dem Ziel abgeschlossen, ein Beförderungsgut vom Absender zum Empfänger zu transportieren. Tritt der Fall ein, dass ein Frachtvertrag aus verschiedenen Gründen nachträglich abgeändert werden muss, hat der Ordnungsgeber im Gesetzgebungsverfahren einen Freiraum für bestimmte Möglichkeiten der Frachtvertragsänderung geschaffen: bei innerdeutscher Beförderung im "Handelsgesetzbuch (HGB)" und beim internationalen Transport in den "Einheitlichen Rechtsvorschriften über den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM)". Der Beitrag schildert die Möglichkeiten des HGB und CIM und die Aufgaben der Beteiligten, wenn eine "Nachträgliche Weisung" bzw. "Nachträgliche Verfügung" (internationaler Verkehr) des Absenders erforderlich und von diesem erteilt wird. Er richtet sich vor allem an die MitarbeiterInnen des KundenServiceZentrums (KSZ) der DB Cargo AG und an Auszubildende in diesem Bereich. Ein Praxisbeispiel findet sich in I0234018.
Nachträgliche Weisungen - Die Problemlösung für den Kunden
Deine Bahn ; 30 , 2 ; 92-96
2002-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Nachträgliche Weisungen - Der Praxisfall
IuD Bahn | 2002
|Problemlösung durch Armierungsgewebe
Tema Archive | 1992
IuD Bahn | 1994
|Kreativitätstechniken zur Problemlösung
IuD Bahn | 1997
|Unterschiedliche Weisungen zur Ablieferung von Gütern
Online Contents | 1998
|