Verhandlungen, die Spediteure, Lagerhalter oder Frachtführer über Ansprüche aus Verkehrsverträgen oder sonstigen Verträgen führen, hemmen seit 01.01.2002 mit dem In-Kraft-Treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetz regelmäßig die Verjährung, was zu Problemen beim Versicherungsschutz führen kann. Dabei kann es sich auch nur um kurze Telefonate handeln. Der rechtliche Hintergrund und der angemessene Umgang mit der neuen Rechtslage werden beschrieben.
Bei Anruf Hemmung
Verhandlungen verzögern nach neuem recht die Verjährung
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 56 , 12 ; 9
2002-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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