Für die Umsetzung der Bestimmungen des Datenschutzes ist in erster Linie der Arbeitgeber zuständig. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die eigentlichen Garanten für die Gewährleistung und Kontrolle des Arbeitnehmer-Datenschutzes der betriebliche Datenschutzbeauftragte (bDSB) und der Betriebsrat sind. Um diese beiden Akteure im betrieblichen Datenschutz, deren Funktion und Aufgaben und auch um eine mögliche Zusammenarbeit geht es im Beitrag.


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    Title :

    Betrieblicher Datenschutzbeauftragter und Betriebsrat


    Subtitle :

    Die zwei Akteure des Arbeitnehmer-Datenschutze



    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 22 , 9 ; 512-524


    Publication date :

    2001-01-01


    Size :

    13 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





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