Für die Umsetzung der Bestimmungen des Datenschutzes ist in erster Linie der Arbeitgeber zuständig. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die eigentlichen Garanten für die Gewährleistung und Kontrolle des Arbeitnehmer-Datenschutzes der betriebliche Datenschutzbeauftragte (bDSB) und der Betriebsrat sind. Um diese beiden Akteure im betrieblichen Datenschutz, deren Funktion und Aufgaben und auch um eine mögliche Zusammenarbeit geht es im Beitrag.
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter und Betriebsrat
Die zwei Akteure des Arbeitnehmer-Datenschutze
Arbeitsrecht im Betrieb ; 22 , 9 ; 512-524
2001-01-01
13 pages
Article (Journal)
German
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