Der Beitrag gibt die Allgemeinverfügung zur besonderen Behandlung von Fahrzeugen mit Laufdrehgestellen der Bauarten Minden-Deutz 33-36 wieder. Die Verfügung dient der Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Eisenbahnverkehrs. Die Behandlungen sind abhängig von der Radsatzlast und vom Alter der Drehgestelle und reichen vom Einsatzverbot bei Radsatzlasten größer als 15 t bis zur Festlegung der maximalen jährlichen Laufleistung bei Drehgestellrahmen, die älter als 45 Jahre sind. Weiterhin werden die Begründungen und die Grundlage für die Festlegung der besonderen Behandlungen dargestellt.
Nr. 116 Einsatz von Schienenfahrzeugen mit Drehgestellen der Bauarten Minden-Deutz 33-36
Verkehrsblatt ; 55 , 15 ; 354-356
2001-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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Einzelradlagerung bei Drehgestellen von Schienenfahrzeugen
Tema Archive | 1980
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