Mit großer Spannung ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Vereinbarkeit des deutschen Stromeinspeisungsgesetzes (StrEG) mit europäischem Recht erwartet worden. Das StrEG setzte von 1990 an rund zehn Jahre Mindestpreise sowie Abnahmezwang für erneuerbare Energien fest und wurde im April 2000 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz abgelöst. Der EuGH hat festgestellt, dass das StrEG im Rahmen der derzeitig erreichten Stufe der Liberalisierung des Strommarktes nicht gegen europäisches Recht verstößt. Die Hintergründe der Entscheidung werden dargestellt und die Auswirkungen des Urteils kritisch beleuchtet.
Die EuGH-Rechtsprechung zum Stromeinspeisungsgesetz - ein Beitrag zum Umweltschutz?
Energiewirtschaftliche Tagesfragen ; 51 , 7 ; 466-470
2001-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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