Der Wettbewerb fordert die stetige Verbesserung der Leistungen und insbesondere Dienstleistungen eines Unternehmens. Durch die Einführung von Gruppenarbeit sollen Produktivität, Qualität und Termintreue gesteigert und die Mitarbeiter am Erfolg beteiligt werden. Das bedeutet auch, dass die Mitarbeiter entsprechend ihrem Beitrag zum Erfolg partizipieren sollen. Im Kontext der Vergütung von Gruppen- und Teamarbeit sowie bei der Verteilung von Erfolgsbeteiligungen stellt sich immer wieder die Frage, ob die Leistung nur gemessen oder auch beurteilt werden soll. Im Beitrag wird auf die Frage eingegangen, wer die Leistung beurteilt und wie die Berechnung und Verteilung des Gruppenbonus vorgenommen wird.
Jahresbonus bei Gruppenarbeit
Arbeit und Arbeitsrecht ; 56 , 6 ; 269-271
2001-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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