Die Einführung neuer Berufskrankheiten orientiert sich zunehmend am Kriterium der Risikoverdopplung unter den Exponierten. Selbst zur Einzelfallentscheidung wird das Kriterium indirekt bisweilen benutzt. Aus mathematisch-epidemiologischer Sicht ist festzuhalten, dass "relative Risiken" über Wahrscheinlichkeiten oder Raten bestimmt werden können, und entsprechend aus demselben Datenmaterial konkurrierende Angaben ableitbar sind. Dies ist relevant bei hohen Hintergrundrisiken (z. B. Chronische Bronchitis, Lendenwirbelsäulenerkrankung). Es wird im Beitrag nachgewiesen, dass im Allgemeinen aber keine der beiden konkurrierenden Größen die Berechnung der angezielten Verursachungswahrscheinlichkeit erlaubt, selbst unter idealen epidemiologischen Beobachtungsbedingungen. Der sozialmedizinische und sozialjuristische Entscheidungsprozess der Anerkennung und Einführung einer Berufskrankheit sollte sich in epidemiologischer Hinsicht nicht nur auf die Diskussion der Maßzahl des relativen Risikos beschränken, da ansonsten erhebliche Fehleinschätzungen drohen.
Anerkennung von Berufskrankheiten aus Sicht der Epidemiologie - Missverständnis und Missbrauch des Kriteriums der Risikoverdopplung
Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie ; 51 , 6 ; 276-285
2001-01-01
10 pages
Article (Journal)
German
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