Jährlich steigende Ablehnungsquoten angezeigter Berufskrankheiten reflektieren die dem System immanenten Hürden, wie u. a. das Listenprinzip mit seinen einengenden Vorbehalten, die Forderungen nach "genereller Geeignetheit" und "Gruppentypik" sowie die unzureichende Würdigung synergetischer Kombinationswirkung. Der Beitrag enthält Daten über Berufskrankheiten aus dem Bericht "Arbeitssicherheit '99" der Bundesregierung und einen entsprechenden Kommentar dazu. Es wird ein Überblick über die systemimmanenten Hürden bei der Anerkennung von Berufskrankheiten gegeben sowie zugehörige Erläuterungen, Kritik und Ansätze zur Überwindung der Probleme beim Nachweis der generellen Geeignetheit und der Gruppentypik. Abschließend wird die Forderung nach einer adäquaten sozialrechtlichen Würdigung von Kombinationseffekten, insbesondere der synergetischen Synkanzerogenese, gestellt.
Anerkennung von Berufskrankheiten aus der Sicht der Arbeitsmedizin
Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie ; 51 , 6 ; 262-268
2001-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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