Organische Peroxide, einschließlich ihrer höher konzentrierten Zubereitungen, weisen in der Regel wesentlich höhere Abbrandraten auf als gewöhnliche feste oder flüssige organische Verbindungen. Für ihre Lagerung legt die BVG B4 (Unfallverhütungsvorschrift Organische Peroxide) der Berufsgenossenschaften der chemischen Industrie daher in Abhängigkeit von ihren individuellen Abbrandraten und gelagerten Mengen Sicherheitsabstände zu schutzwürdigen Objekten wie Betriebseinrichtungen oder anderen Lagern fest. Die genannte BVG enthält bisher für flüssige organische Peroxide eine Verfahrensvorschrift für die experimentelle Ermittlung der Abbrandraten im Labormaßstab. Für feste und pastenförmige organische Peroxide muss die Abbrandrate noch durch Großbrandversuche mit Mengen von 25 kg bis 250 kg in den vorgesehenen Verpackungen bestimmt werden. Versuche mit 2 kg bis 20 kg dieser Substanzen zeigen, dass mit diesen Mengen gleichwertige Extrapolationen auf das Brandverhalten großer in der Praxis gelagerter Stoffmengen möglich sind.
Lagerung fester organischer Peroxide - Entwicklung eines Brandtests in kleinerem Maßstab
Materialprüfung ; 43 , 10 ; 411-415
2001-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
Brand , Lagerung , Labor , Vorschrift , Werkstoff
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LAGERUNG - Saubere Verhältnisse ... - Das Wasserrecht und die Lagerung fester Stoffe
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