Zum 01.07.01 ist das neue RID (Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter) mit einer Übergangsfrist von 18 Monaten in Kraft getreten. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Versender vielfach noch die derzeit gültigen Vorschriften anwenden. Anderseits kann nicht ausgeschlossen werden, dass Sendungen bereits nach dem neuen RID ausgeliefert werden. Bei DB Cargo wird die gesamte Auftragsbearbeitung einschließlich der Vorprüfung vom KundenServiceZentrum (KSZ) in Duisburg vorgenommen. Der Beitrag zeigt die wichtigsten Neuerungen, die bei der Annahme gefährlicher Güter von den Lokrangierführern zu beachten sind.
Annahme von gefährlichen Gütern - RID-Strukturreform
Lokrangierführer in der Praxi
BahnPraxi ; 11 ; 125-127
2001-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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