Bei der gesetzlichen Unfallversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Jeder Unternehmer gehört kraft Gesetzes der für seinen Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft an. Gemäß dem gesetzlichen Auftrag haben die Berufsgenossenschaften die Aufgabe, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und den Verletzten durch Maßnahmen der Rehabilitation wieder in Arbeit und Beruf einzugliedern. Um die Finanzierbarkeit und die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung auf Dauer zu sichern, muss auch die gesetzliche Unfallversicherung mit ihren Aufgaben und Kompetenzen modernisiert und effizienter gestaltet werden. Dazu sind sowohl Reformen im Leistungsbereich als auch Änderungen in der Organisationsstruktur und der berufsgenossenschaftlichen Selbstverwaltung dringend geboten. Über die Reform des Leistungskatalogs, die Organisationsstruktur der gesetzlichen Unfallversicherung und die Erhaltung der autonomen Selbstverwaltung wird im Beitrag berichtet.
Gesetzliche Unfallversicherung: Bedarf und Potenzial für Reformen
Der Arbeitgeber ; 53 , 5 ; 20, 22, 24
2001-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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