Das BVerfG hat mit seinem Beschluss vom 24.08.2000 erneut Stellung zu den Grenzen der Zustandsverantwortlichkeit eines Gundstückseigentümers bei Altlasten genommen. Das Gericht hatte sich zuvor bereits in einem Beschluss vom 16.02.2000 (Artikel-Bestellnr.: I0028653) zu den aus dem Eigentumsgrundrecht des Art. 14 Abs. 1 GG folgenden Grenzen der Zustandsverantwortlichkeit geäußert. Es hatte den Verfassungsbeschwerden von zwei Grundstückseigentümern stattgegeben, die zur Sanierung von Altlasten herangezogen worden waren, bei denen höhere Kosten als der jeweilige Verkehrswert der Grundstücke entstanden. Diesmal hat das BVerfG jedoch gegen den Beschwerdeführer entschieden. Im Beitrag werden die Argumentation des BVerfG und die Konsequenzen für die Altlastenpraxis aufgezeigt.
Erneut: BVerfG und die Grenzen der Zustandsverantwortlichkeit bei Altlasten
Zum Beschluss des BVerfG vom 24.08.2000 - 1 BvR 83/97
Altlasten-Spektrum ; 10 , 3 ; 143-144
2001-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Grenzen der Zustandsverantwortlichkeit für Altlasten
IuD Bahn | 2000
|British Library Online Contents | 2008
Berufsgenossenschaft fusioniert erneut
British Library Online Contents | 2009
Lotus Esprit erneut verfeinert
Automotive engineering | 2001
|