Ende Dezember 2000 wurde das "Gesetz zur Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz)" verkündet, das im Grundsatz zum 1.1.2001, teilweise auch rückwirkend zu früheren Zeitpunkten in Kraft getreten ist (Gesetz vom 21.12.2000, BGB1. I S. 1971). Die wichtigsten Neuerungen, die dieses Gesetz mit sich bringt, werden im Beitrag vorgestellt. Weitere Hintergrundinformationen lassen sich den amtlichen Gesetzgebungsmaterialien entnehmen. Der Gesetzestitel "Einmalzahlungsgesetz" ist insofern irreführend, da es in diesem Gesetz auch um andere sozialrechtliche Materien wie u.a. um Änderungen im Arbeitsförderungsrecht geht. Auch darüber wird im Beitrag berichtet.
Neuerungen im Sozialversicherungs- und Arbeitsförderungsrecht durch das Einmalzahlungsgesetz
Betrieb und Wirtschaft ; 55 , 4 ; 169-172
2001-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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