Die Förderrichtlinie Kombinierter Verkehr, die am 15. März 1998 in Kraft trat, dient dem Ziel, durch die Förderung des Baus von Kombi-Umschlaganlagen Güterverkehre von der Straße auf Wasserstraße und Schiene zu verlagern. Inzwischen ist eine Überarbeitung der Richtlinie notwendig geworden. Ziel der Überarbeitung ist es, Rahmenbedingungen für den KV-Umschlag so zu gestalten, dass die Verkehrsleistung von 14,8 Mrd.tkm im Jahre 1997 auf 40,4 Mrd.tkm im Jahr 2015 steigen kann. Daher sollten die vorhandenen Fördertatbestände optimiert und neue geschaffen werden. Sie wird im Herbst 2001 der EU-Kommission zugeleitet und - sobald eine Entscheidung der Kommission vorliegt - eingeführt. Über die Änderungen in der überarbeiteten Förderrichtlinie wird im Beitrag berichtet.
Wer Kohle will muss künftig wohl noch tiefer graben
Kombi-Förderrichtlinie in Deutschland wird überarbeitet / Standortprüfungen werden eher noch verschärft
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 55 , 114 ; 22-23
2001-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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