Am 11.05.2001 hat der Bundesrat nach zähen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz (AVmG)) zugestimmt. Mit der Rentenreform verfolgt der Gesetzgeber u.a. das Ziel, die Rentenversicherung auch langfristig für die jüngere Generation bezahlbar zu halten und ihr im Alter einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Mit dem Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge soll die Alterssicherung auf eine breitere finanzielle Grundlage gestellt werden, damit der im Erwerbsleben erreichte Lebensstandard auch im Alter gewährleistet ist. Da die zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge auf freiwilliger Basis erfolgt, stellt der Staat über die sog. Altersvorsorgezulage und steuerliche Entlastungen eine Förderung bereit, um Anreize für den Aufbau der zusätzlichen Altersvorsorge zu bieten. Im Beitrag werden die neuen Vorschriften zum Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge im Einzelnen vorgestellt und erläutert.
Steuerliche Fördermöglichkeiten für eine zusätzliche private Altersvorsorge nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG)
Der Betrieb ; 54 , 24 ; 1269-1281
2001-01-01
13 pages
Article (Journal)
German
Steuerrecht , Rente , Altersversorgung , Zulage , Gesetz , Vermögen , Reform
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