Bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters wünscht der zukünftige Arbeitgeber oft mehr als die in einem Zeugnis enthaltenen Informationen. Deswegen hat die - meistens telefonisch erteilte - Auskunft des bisherigen Arbeitgebers als zusätzliche Informationsquelle über den Bewerber immer stärkere Bedeutung erlangt. Der Autor beleuchtet ausführlich die komplizierte Rechtslage unter den Blickwinkeln des Auskunftsgebenden, des Auskunftsempfangenden und des betroffenen Arbeitnehmers.
Auskunft des Arbeitgebers gegenüber Dritten
Betrieb und Wirtschaft ; 55 , 1 ; 39-40
2001-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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Verbindliche Auskunft des Finanzamts
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