In Fortsetzung von I0442217 werden nun die Einnahmen der Unfallversicherung mit je einem Beispiel kurz beschrieben, welche aus Unfällen resultieren, die von Dritten verursacht wurden. Diese Unfälle lassen sich in tätliche Angriffe, Verkehrs-, Glatteis-, Bahnbetriebs- sowie Personenunfälle unterscheiden. Die Unfallversicherungsträger können auf die Regress-Ansprüche nur unter ganz engen Voraussetzungen verzichten; diese Niederschlagung kommt vor allem dann in Betracht, wenn das Betreiben des Ersatzanspruches mehr Kosten verursacht als Einnahmen zu erwarten sind.
Regress des Unfallversicherungsträgers gegenüber Versicherten, Unternehmern und Dritten
Teil 2: Regress des Unfallversicherungsträgers gegen Dritte
EUKDialog ; 3 ; 8-9
2004-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Eine Belegschaft von Unternehmern
Automotive engineering | 1991
|Auskunft des Arbeitgebers gegenüber Dritten
IuD Bahn | 2001
|Australien : Einstellung von Unternehmern zum Internet
Online Contents | 1999