Ende 2000 läuft mit dem § 1 des Beschäftigungsförderungsgesetzes (BeschFG) eine zentrale Norm für die Befristung von Beschäftigungsverhältnissen ohne sachlichen Grund aus. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) hat dies zum Anlass genommen, einen Entwurf vorzulegen, durch den das gesamte Gesetz, das bisher über sechs Paragraphen verfügt, aufgehoben wird. Beide im Gesetz geregelten Materien, neben den befristeten Arbeitsverhältnissen ist dies die Teilzeitarbeit, werden in einem neuen Gesetz zusammengefasst. Damit will das BMA zugleich die Richtlinien 97/81/EG (Teilzeitrichtlinie) und 99/70/EG (Richtlinie über befristete Arbeitsverträge) der EU umsetzen, die beide auf einer Vereinbarung der Europäischen Sozialpartner beruhen. Der Beitrag enthält eine kritische Stellungnahme zu den geplanten arbeitsmarktrechtlichen Regelungen der Bundesregierung.
Neue Belastungen für die Arbeitgeber
Teilzeit und Befristung
Der Arbeitgeber ; 52 , 11 ; 18, 20-22
2000-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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