Durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes soll inerster Linie das Ziel "Arbeitssicherheit erreicht werden. Der wirtschaftliche Nutzen des Arbeitsschutzes ist nicht immer eindeutig zu bewerten und teilweise nur über eine erweiterte Wirtschaftlichkeitsrechnung sinnvoll zu beurteilen. Für die Wirtschaftlichkeit des Arbeitsschutzes sprechen aber die Erfolge vieler Maßnahmen aus der Vergangenheit. Arbeitsschutz ist nicht nur aus ethischen und wirtschaftlichen Gründen sinnvoll, sondern auch eine rechtliche Pflicht. Die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit, Funktionalität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit von Arbeitsprozessen durch Prüfungen ist das ureigenste Aufgabengebiet der Revision. Es ist daher konsequent, wenn sich der moderne Revisor auch mit Fragen des Arbeitsschutzes beschäftigt und je nach Inhalt und Umfang der möglichen Prüffelder eine persönliche Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft wahrnimmt und so die Unternehmensleitung in ihren Überwachungspflichten wirksam unterstützt. Im Vordergrund wird dabei sicherlich nicht die detaillierte Prüfung technischer Arbeitssicherheitsmaßnahmen in der Fertigung und Montage stehen, dafür gibt es die Berufsgenossenschaften oder die Gewerbeaufsicht. Dagegen stellt die Prüfung und Sicherstellung des organisatorischen und motivationalen Arbeitsschutzes ein wichtiges Aufgabengebiet der Revision dar.
Arbeitsschutz - ein vernachlässigtes Aufgabengebiet der Revision?
Zeitschrift Interne Revision ZIR ; 35 , 4 ; 150-156
2000-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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