Der Vorgesetzte hat sich vor dem Erteilen eines Arbeitsauftrages zu vergewissern, ob der Mitabeiter aufgrund seiner geistigen und körperlichen Eignung die ihm übertragenen Arbeitsaufgaben sicher durchführen kann. Die gesundheitliche Eignung ist besonders gründlich zu prüfen, wenn Kenntnisse über eine Erkrankung mit zeitweiligen Veränderungen oder Ausfällen des Reaktionsvermögens, wie z. B. bei epileptischen Anfällen, vorliegen.
Gesundheitliche Eignung von Beschäftigten
Das Warnkreuz ; 4 ; 3-4
2000-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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