Die im Juni 1998 erlassene Baustellenverordnung ist ein weiterer Schritt im Rahmen der Umsetzung europäischer Arbeitsschutzrichtlinien. Sie fordert vom Bauherren und Baubeteiligten das Einhalten der Arbeitssicherheitsregeln. Darüber hinaus wird der Bauherr mit in die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz genommen. Neu ist die Vorankündigung der Baustelle bei der Gewerbeaufsicht bzw. dem Staatlichen Amt für Arbeitssicherheit und die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators. Unter Umständen müssen ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und die sogenannte Unterlage zur Wartung und Instandhaltung des fertigen Gebäudes erstellt werden. Dies wird im Zusammenhang mit den erworbenen Erfahrungen der Umsetzung der Baustellenverordnung vorgestellt.
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Ergo-Med ; 24 , 4 ; 175-180
2000-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
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