In der Anweisung Nr. 36 gibt das Eisenbahn-Bundesamt bekannt, dass zur Gewährleistung der Sicherheit des Eisenbahnverkehrs für den Bereich der Eisenbahnen des Bundes eine Umrüstung der mechanisch betätigten Zwangsbelüftungsventile und der damit verbundenen Bodenventile erforderlich ist, damit die Ventile auch bei Verformungen des Tanks dicht bleiben. Für die Umrüstungen sind vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassene technische Lösungen zu verwenden. Alle betroffenen Kesselwagen müssen bis spätestens 31. Dezember 2001 umgerüstet sein, und die betroffenen Einsteller müssen dem EBA vom Fortschritt der Umrüstungsaktion berichten. Als Grund für diese Maßnahme wird genannt, dass die mechanisch betätigten Zwangsbelüftungsventile an Mineralölkesselwagen bei mehreren Eisenbahnunfällen ein kritisches Verhalten gezeigt haben und sich dadurch Unfallschäden - insbesondere beim Transport von entzündbaren Stoffen der Klasse 3 mit einem Flammpunkt unter 23 °C - drastisch vergrößert haben.


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    Title :

    Nr. 36 Anweisung (Allgemeinverfügung) des Eisenbahn-Bundesamtes zu mechanisch betätigten Zwangsbelüftungsventilen an Tanks von Eisenbahnkesselwagen



    Published in:

    Verkehrsblatt ; 54 , 5 ; 70


    Publication date :

    2000-01-01


    Size :

    1 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German